Die oberste Stufe der dreistufigen Hochschulausbildung ist die Promotion. Sie kann dem Masterstudiengang angeschlossen werden.
Im Rahmen einer Promotion, die im Regelfall auf etwa drei Jahre angelegt ist, ist eine wissenschaftliche Arbeit, die sog. Dissertation, anzufertigen.
Nach Annahme der Arbeit durch die Fakultät sowie bestandener Doktorprüfung wird der Titel "Dr. rer. nat." verliehen.
Umfassendere Informationen zur Promotion finden sich in der Promotionsordnung.
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