Leitfaden für deine Bachelorarbeit

Im Folgenden werden die wichtigsten Schritte und notwendigen Formalitäten im Zusammenhang mit der Erstellung und Abgabe der Bachelorarbeit beschrieben. Es handelt sich um einen Leitfaden, nicht um ein rechtsverbindliches Regelwerk. Fragen können an Kathi Maurer gerichtet werden.

Themen und Betreuer

Schau dir doch gleich mal die Liste mit den aktuell angebotenen Themen an. Falls dich ein Thema interessiert, nimm Kontakt zu den angegebenen Supervisorn auf. Hast du schon genauere Vorstellungen von einem Thema, das du gerne bearbeiten möchtest, findest aber nichts passendes in der Liste, zögere nicht, die Gruppenleiter anzuschreiben und ihnen von deiner Idee zu erzählen.

Anmeldung und Abgabefrist

Sobald das Startdatum deiner Bachelorarbeit feststeht, musst du sie offiziell anmelden. Gehe hierzu während der Sprechstunde ins Prüfungssekretariat. Hier wird geprüft, ob du alle Voraussetzungen erfüllst, um zur Bachelorarbeit zugelassen zu werden (Die Voraussetzungen kannst du in der SPO nachlesen). Du erhältst nun ein Formular, dass du gemeinsam mit deinem Betreuer ausfüllst und dann unterschrieben zurück ins Prüfungssekretariat bringst. Der Beginn deiner Arbeit wird nun in CAS eingetragen und deine Deadline (6 Monate nach Anmeldung) festgehalten.

Abgabe der Bachelorarbeit

Innerhalb der 6-monatigen Frist ist die Bachelorarbeit als schriftliche wissenschaftliche Arbeit im Prüfungssekretariat einzureichen.
Es sind drei gebundene Exemplare anzufertigen, die unterschrieben im Prüfungssekretariat einzureichen sind, wobei das Formular der Anerkennung als Prüfexemplar (4,0-Bestätigung) vom Gutachter unterzeichnet mit abgegeben werden muss. Das Formular finden Sie hier.

Das Prüfungssekretariat bestätigt den Erhalt des Prüfungsexemplars und der beiden  Kopien, die dann dem ersten und zweiten Prüfer vorgelegt werden. Auf Grundlage dieser Kopien werden die Gutachten erstellt. Die Abgabe der drei unterschriebenen Exemplare ist für die 6-Monatsfrist relevant.