Leitfaden Bachelorarbeit

Wichtige Hinweise zur Anfertigung und Abgabe der Bachelorarbeit

Innerhalb der 6-monatigen Frist ist die Bachelorarbeit als schriftliche wissenschaftliche Arbeit bei Frau Müller einzureichen.
Es sind drei gebundene Exemplare anzufertigen und an Frau Müller einzureichen, wobei alle drei vom Erstprüfer mit einem Text wie z.B:

"Als Prüfungsexemplar angenommen"

gekennzeichnet und unterschrieben sein müssen.
Bitte beachten Sie: Mit dieser Unterschrift erklärt der Erstprüfer, dass die Arbeit mindestens mit der Note 4,0 benotet wird! Bestehen Zweifel an der letztgenannten Benotung, schreibt der Prüfer auf allen drei Exemplaren einen Text wie

"Ansichtsexemplar".

Frau Müller bestätigt den Erhalt der Kopien, die dann dem ersten und zweiten Prüfer vorgelegt werden und auf deren Grundlage die Gutachten erstellt werden. Die Abgabe der drei unterschriebenen Exemplare ist für die 6-Monatsfrist relevant.