Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Studien- und Prüfungsleistungen können in Absprache mit dem Vorsitzenden bzw. dem stellvertretenden Vorsitzenden des Prüfungsausschusses der Fakultät anerkannt werden. Die Anerkennung ist unabhängig vom Learning Agreement und muss im Vorfeld besprochen und bestätigt werden.

Anerkennungsvorgang:

Es wird geraten, sich frühzeitig um die Anerkennung zu kümmern.

Vor dem Auslandsaufenthalt wird in einem Gespräch mit der Fachstudienberatung der Meteorologie ( Prof. Andreas H. Fink oder dem  Berater des Fachs, dem die anzuerkennende Leistung zuzuordnen ist) die Möglichkeit der Anerkennung besprochen. Die entsprechenden Informationen über die fachlichen Inhalte der Module, die angerechnet werden sollen, z.B. Auszüge aus dem Modulhandbuch o.Ä. sind zum Gespräch mitzubringen. Die Fachstudienberatung spricht dann eine Empfehlung an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses aus.

Die tatsächliche Anerkennung erfolgt dann nach Rückkehr aus dem Ausland durch den  zuständigen Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.

Hierbei ist zu beachten:

  • Eine Anerkennung als Hauptfach aus dem Studienplan kann dann erfolgen, wenn eine Übereinstimmung sowohl inhaltlich als auch im Umfang nachgewiesen werden kann.
  • Eine Anerkennung als Neben- oder Zusatzfach kann dann erfolgen, wenn die inhaltliche Nähe zum Studienfach nachgewiesen werden kann.

Wie genau läuft die Anerkennung ab?