Glossar

Hier finden sich die wichtigsten Begriffe für den Bachelor- und den Master-Studiengang wieder.

Akkreditierung

Im Zuge der Hochschulreform werden alle Studiengänge akkreditiert. Die Akkreditierung soll sicherstellen, dass jeder neue Studiengang bestimmten Mindestanforderungen entspricht. Studierende und Arbeitgeber sollen dadurch verlässliche Informationen bezüglich der Qualität von Studienprogrammen und Hochschulen bekommen. Für die Akkreditierung ist der auf Beschluss der Kultusministerkonferenz eingerichtete nationale Akkreditierungsrat zuständig.

 

Bologna-Prozess

Hinter der Hochschulreform - und der damit verbundenen Umstrukturierung der Studiengänge - steht der sog. Bologna-Prozess. Bereits im Jahre 1999 beschlossen die Bildungsminister von 29 europäischen Nationen in Bologna in der sog. Bologna-Deklaration die Schaffung eines einheitlichen europäischen Hochschulraumes, der bis zum Jahre 2010 verwirklicht sein soll. Die Vorteile, die sich durch die Etablierung des gemeinsamen Hochschulraumes ergeben sollen, sind folgende:

 

  • einheitliche Grundstruktur von Hochschulabschlüssen,
  • Vereinfachung des Transfers von Studienleistungen und Durchlässigkeit zwischen den Hochschulen,
  • Erleicherung der Mobilität von Studierenden,
  • Qualitätssicherung.

 

Unter dem Bologna-Prozess versteht man die Umsetzung der in der Bologna-Deklaration beschlossenen Hochschulreform und die damit in Verbindung stehende Einführung eines gestuften Studiensystems aus Bachelor, Master und Promotion mit Abschlüssen, die europaweit vergleichbar sind.

 

Diploma Supplement

Zum Bachelor- oder Masterzeugnis wird dem Studierenden als Anhang das sog. Diploma Supplement (Anhang zum Diplom) in deutscher und englischer Sprache ausgehändigt. Es entspricht den Vorgaben des jeweils gültigen ECTS User's Guide und enthält - außer den persönlichen Angaben - u.a. Informationen über Art und Niveau des Hochschulabschlusses, den Studienanforderungen und des Studienverlaufs. Im sog. National Statement wird zudem eine einheitliche Beschreibung des deutschen Studiensystems gegeben.

Mit dem Diploma Supplement soll die Anerkennung von Qualifikationen erleichtert werden, was u.a. entscheidend zur Mobilität der Studierenden beiträgt.

 

Leistungspunkte / ECTS-Punkte / Credits

Leistungspunkte (LP) - auch ECTS-Punkte oder Credits genannt - beziffern den für das Absolvieren der Lehrveranstaltungen und Module vorgesehenen Arbeitsaufwand (engl. "workload"). Die Maßstäbe für die Zuordnung von Leistungspunkten entsprechen dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS). Ein Leistungspunkt entspricht etwa einem Arbeitsaufwand von 30 Stunden.

Die Leistungspunkte stellen keine Noten dar. Die Studienleistung wird durch Leistungskontrollen überprüft. Der Umfang der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Studienleistungen wird in Leistungspunkten gemessen und kann der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung entnommen werden.

 

Leistungskontrollen

Zu den Leistungs- oder Erfolgskontrollen gehören mündliche und schriftliche Prüfungen. Zudem gibt es noch Erfolgskontollen anderer Art, wie z. B. die Lösung von Übungsblättern, Vorträge, Eingangskontollen für Praktika, etc.

 

Module

Die im Studium zu absolvierenden Lehrinhalte sind in Module gegliedert. Diese können aus einer oder mehreren thematisch und zeitlich aufeinander bezogenen Lehrveranstaltungen bestehen. Sie sind somit inhaltlich und zeitlich abgeschlossene Studieneinheiten und werden studienbegleitend oder zeitnah zu jeweiligen Lehrveranstaltung abgeprüft.

 

Modulbeschreibung

Die Inhalte der Module sind in den Modulbeschreibungen oder -handbüchern dokumentiert. Ihnen können Informationen bezüglich Modulverantwortlichkeit, -dauer und -turnus, Leistungspunkte, Semesterwochenstunden, Voraussetzung, Inhalte der Lehrveranstaltung sowie Informationen zu den Leistungsnachweisen und zu Prüfungsmodalitäten entnommen werden.

 

Studien- und Prüfungsordnung

Mit Hilfe der Prüfungs- und Studienordnung (SPO) können sich die Studierenden umfassende Informationen über ihr Studium verschaffen. Hier sind alle rechtlich verbindlichen Grundlagen des Studiums, z. B. zu absolvierenden Fächern, Prüfungsmodalitäten, etc. geregelt.

 

Transcript of Records

Die Abschrift der Studiendaten, das sog. Transcript of Records, dient zur Dokumentation der Studienleistungen.
Es enthält in strukturierter Form alle erbrachten Prüfungsleistungen. Dazu gehören alle Fächer samt Noten und ihre entsprechende ECTS-Note sowie die zugeordneten Leistungspunkten. Auch die dem jeweiligen Fach zugeordneten Module bzw. die den Modulen zugeordneten Lehrveranstaltungen samt Noten, ECTS-Note und zugeordneten Leistungspunkten sind im Transcript of Records dokumentiert. Auch sind angerechnete Studienleistungen im Transcript of Records aufzunehmen.

 

Quellen